Altenburger Stadtbefestigung



Von der Altenburger Stadtmauer sind noch einige Stücke und zwei Beobachtungstürme (sogenannte Warttürme) erhalten, etwa oberhalb der Kunstgasse und an der Langengasse (Langen Gasse). Als Reichsstadt hatte Altenburg das Privileg, eine Befestigung rund um die Stadt errichten zu dürfen. Dies geschah in mehreren Phasen. Etwa in der Mitte des 12. Jahrhunderts wurde im Rahmen der sogenannten zweiten Stadterweiterung eine Stadtmauer errichtet, die etwa 80 cm stark war und aus natürlichen und Ziegelsteinen errichtet wurde. Sie war mit weiteren Befestigungen ausgestattet, hatte Verteidigungstürme, Bollwerke und Wallgräben. Eine starke Sicherung der städtischen und herrschaftlichen Anlagen entsprach dem Willen Kaiser Friedrichs I. (“Barbarossa”), der die Stadt als einen wichtigen Ort zur Sicherung und zum Ausbau seiner eigenen Herrschaft ansah. Er verband somit strategische Interessen mit Altenburg, etwa hinsichtlich der nördlichen und südlichen Ausdehnung des Pleißenlandes. Die Gegend sollte ein sicheres kaiserliches  Herrschaftsgebiet werden und bleiben. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Stadtbefestigung aufgegeben, zwischen 1825 und 1836 alle fünf Stadttore abgerissen.